Masernimpfpflicht – wen trifft es?


Bundeskabinett beschließt Gesetz
Masernimpfpflicht – wen trifft es?

Masern sind eine hochansteckende Infektionskrankheit, die schlimmstenfalls sogar tödlich endet. Dennoch hat die Einführung der Impfpflicht in Deutschland für erregte Gemüter gesorgt. Doch was steht eigentlich im Gesetz und wer ist davon betroffen?

Impflücken sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen
Trotz der vielen Aufklärungskampagnen bleibt die Impflücke in Deutschland zu hoch. Um die Masernausbreitung zu verhindern, müsste 95 Prozent der Bevölkerung gegen Masern geimpft sein – diese Impfquote wird in Deutschland noch nicht erreicht: 2017 waren bloß 93 Prozent der Schulanfänger ausreichend gegen Masern geschützt. Die Zahl der Masernerkrankungen in Deutschland verdeutlicht das Problem: 429 Masernfälle wurden bereits Mitte Juni 2019 registriert.
Wer sich gegen eine Masernimpfung entscheidet, gefährdet aber nicht nur sich selbst, sondern auch andere Personen, die nicht geimpft werden können. Darunter fallen Neugeborene und Säuglinge bis zu einem Alter von etwa 1 Jahr und Menschen mit chronischen Erkrankungen oder einer krankheitsbedingten oder angeborenen Immunschwäche.

Impfpflicht in Kitas, Schulen, medizinischen Einrichtungen und Gemeinschaftseinrichtungen
Der neue Gesetzesentwurf sieht nun vor, die Impfpflicht besonders dort einzuführen, wo Menschen täglich in engem Kontakt miteinander stehen: Ab März 2020 müssen sowohl Kinder als auch Mitarbeiter in Kitas und Schulen sowie Menschen und Personal in medizinischen Einrichtungen und Gemeinschaftseinrichtungen ausreichend geimpft sein. Für Kinder bedeutet dies, dass sie bei Eintritt in die Schule oder den Kindergarten bereits 2 Impfungen gegen Masern vorweisen müssen. Gleiches gilt für Lehrer, Erzieher, Tagespflegepersonen oder medizinisches Personal. Asylbewerber und Flüchtlinge müssen innerhalb von 4 Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung die Masernimpfung nachholen.
Ausgenommen sind Personen, die durch ein ärztliches Attest nachweisen können, dass sie bereits einmal an Masern erkrankt waren und damit immun sind.
Verstoßen Betroffene gegen diese Impfpflicht, drohen Bußgelder von bis zu 2500 Euro oder der Ausschluss aus Gemeinschaftseinrichtungen und Kitas.

Quellen: Bundesgesundheitsministerium und RKI

News

Adipositas: Risiko für Hautkrankheiten
Adipositas: Risiko für Hautkrankheiten

Schuppenflechte & Akne inversa

Ein Viertel aller Deutschen hat starkes Übergewicht (Adipositas). Das erhöht nicht nur das Risiko für Herzkreislauf-Erkrankungen und Diabetes, sondern belastet scheinbar auch die Haut.   mehr

Jetzt Reiseimpfung planen!
Jetzt Reiseimpfung planen!

Wenn im Sommer die Ferne lockt

Reisen steht wieder hoch im Kurs, und viele wollen in exotische Gefilde. Doch vor allem in den Tropen drohen gefährliche Infektionskrankheiten. Wer im Sommer dorthin möchte, sollte sich jetzt zu den nötigen Impfungen beraten lassen.   mehr

App hilft Frauen mit Harninkontinenz
App hilft Frauen mit Harninkontinenz

Jede Vierte wieder „trocken“

Mit einer Harninkontinenz zu leben ist alles andere als angenehm, denn die Behandlung gestaltet sich oft schwierig. Doch jetzt gibt es digitale Hilfe: Ein Therapieprogramm per App besserte die Beschwerden betroffener Frauen ganz erheblich.   mehr

Früher mit dem Zukleben starten

Kleiner schielender Junge in Großaufnahme.

Sehschärfe beim Schielen retten

Erst vier bis sechs Monate Brille tragen und dann das gesunde Auge abkleben – das ist die Strategie für die meisten Schielkinder. Doch offenbar entwickelt sich die Sehschärfe besser, wenn man deutlich früher mit dem Zukleben beginnt.   mehr

Hochdruck behandeln beugt Demenz vor
Hochdruck behandeln beugt Demenz vor

Therapietreue lohnt

Einen erhöhten Blutdruck zu senken schützt nicht nur vor Herzinfarkt und Schlaganfall: Wer als Hochdruckpatient*in seinen Blutdruck konsequent im Griff hat, hat ein geringeres Risiko, an einer Demenz zu erkranken.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Beratungsclips

Antibiotikumsaft mit Löffel

Antibiotikumsaft mit Löffel

Dieses Video zeigt Ihnen kurz und verständlich, wie Sie einen Antibiotikumsaft mit einem Dosierlöffel richtig einnehmen. Der Clip ist mit Untertiteln in Russisch, Türkisch, Arabisch, Englisch und Deutsch verfügbar.

Wir bieten Ihnen viele unterschiedliche Beratungsclips zu erklärungsbedürftigen Medikamenten an. Klicken Sie einmal rein!

Georg-Apotheke
Inhaberin Gabriele Tittmann
Telefon 034461/2 24 05
Fax 034461/2 41 80
E-Mail tittmann-g@web.de